Ihr Unternehmen kann für jeden Mitarbeiter bis zu € 300 pro Jahr lohnsteuerfrei in eine Versicherung investieren – oder der Mitarbeiter bringt den Betrag selbst aus seinem Bruttogehalt ein. Ich helfe Ihnen bei der Umsetzung.
Das österreichische Einkommensteuergesetz ermöglicht eine attraktive Steuerbefreiung für Arbeitgeber-Beiträge zur Zukunftssicherung.
Beiträge des Arbeitgebers für Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherungen sind bis zur gesetzlichen Freigrenze von der Einkommensteuer befreit – sofern die Leistung allen oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern zugutekommt. Für das Unternehmen entfallen auch die Lohnnebenkosten auf diesen Betrag.
Der Mitarbeiter entscheidet sich, einen Teil seines Bruttolohns direkt in seine Versicherungsprämie fließen zu lassen – lohnsteuerfrei bis zur gesetzlichen Freigrenze. Das Nettogehalt sinkt dabei deutlich weniger als der nominelle Prämienanteil.
Ein smarter Benefit, der Mitarbeitende begeistert und Unternehmen gleichzeitig steuerlich entlastet.
€ 300 Jahresvorteil beim Arbeitgeberbeitrag bedeuten tatsächlich € 300 netto mehr für die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter – kein Steuerabzug, keine Lohnnebenkosten.
Ob Unfall, Krankheit oder Lebensversicherung – der Benefit ist flexibel auf die Bedürfnisse Ihrer Belegschaft zugeschnitten.
Die Prämien sind steuerlich abzugsfähig und verursachen im gesetzlichen Rahmen keine Lohnnebenkosten – ein echter Doppelvorteil.
Wertschätzung, die sichtbar ist. Ein modernes Benefit-Programm stärkt die Loyalität und macht Sie als Arbeitgeber attraktiver.
Als Versicherungsmakler übernehme ich die gesamte Abwicklung – von der Ausschreibung bis zur laufenden Betreuung.
Als Makler bin ich keinem Versicherer verpflichtet. Ich vergleiche den Markt und empfehle die beste Lösung für Ihr Unternehmen.
Das Modell lässt sich auf zwei Arten umsetzen – mit denselben steuerlichen Vorteilen, aber unterschiedlicher Finanzierung.
Das Unternehmen bezahlt die Versicherungsprämie direkt aus dem Betriebsbudget. Der Betrag gilt als Sachbezug für den Mitarbeiter – ist aber bis zur Freigrenze vollständig lohnsteuer- und SV-frei. Für das Unternehmen ist die Prämie eine abzugsfähige Betriebsausgabe.
Beim Modell der Bezugsumwandlung verzichtet der Mitarbeiter auf einen Teil seines Bruttolohns. Dieser Betrag wird direkt als Versicherungsprämie abgeführt – vor Abzug der Lohnsteuer. Das Nettogehalt sinkt dadurch weniger als der nominelle Prämienanteil. Die Sozialversicherung bleibt auf den umgewandelten Betrag aufrecht.
Von der ersten Beratung bis zur laufenden Betreuung – ich begleite Sie durch den gesamten Prozess.
Gemeinsam klären wir, welche Versicherungslösung zu Ihrer Belegschaft und Ihren Unternehmenszielen passt.
Ich hole marktweite Angebote von führenden Versicherern ein und präsentiere Ihnen die optimale Lösung.
Ich unterstütze bei der administrativen Umsetzung und helfe, den Benefit verständlich an Ihre Mitarbeitenden zu kommunizieren.
Sie haben einen persönlichen Ansprechpartner für alle Fragen – für das Unternehmen und auf Wunsch auch direkt für Ihre Mitarbeitenden.
Berechnen Sie den konkreten Vorteil für Ihr Unternehmen – steuerlich und für Ihre Mitarbeitenden.
Hinweis: Diese Berechnung dient der Orientierung. Für eine verbindliche steuerliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Die häufigsten Fragen rund um den steuerfreien Versicherungsbenefit.
Unverbindlich und kostenlos. Als Makler werde ich vom Versicherer vergütet – nicht von Ihnen.
Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information. Die steuerliche Behandlung im Einzelfall hängt von den konkreten Umständen ab. Für eine verbindliche steuerliche Beratung wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater. Als konzessionierter Versicherungsmakler berate ich ausschließlich zu versicherungstechnischen Fragen. Quellen & Rechtsgrundlagen: § 3 EStG im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · WKO: Steuerfreie Mitarbeitervorsorge
Nicolas Amon
Einzelunternehmen
Versicherungsvermittlung in der Form Versicherungsmakler und Beratung in Versicherungsangelegenheiten
GISA-Zahl: 39069634
Negrellistraße 17/4 · 3151 St. Pölten-Hart · Österreich
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Aufsichtsbehörde: Bezirkshauptmannschaft St. Pölten
Berufsrecht: Gewerbeordnung (GewO) · www.ris.bka.gv.at
Berufsverband: Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Versicherungsmakler
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