§ 3 Abs. 1 Z 15 EStG · Österreich

Versicherung als
steuerfreier
Mitarbeiterbenefit

Ihr Unternehmen kann für jeden Mitarbeiter bis zu € 300 pro Jahr lohnsteuerfrei in eine Versicherung investieren – oder der Mitarbeiter bringt den Betrag selbst aus seinem Bruttogehalt ein. Ich helfe Ihnen bei der Umsetzung.

€ 300/Jahr
Steuerfreier Jahresbetrag
0 % Steuer
Kein Lohnsteuerabzug
100 % netto
Vorteil für Mitarbeitende
§ 3 Abs. 1 Z 15 EStG · Steuerfreier Benefit · Bis € 300 pro Mitarbeiter · Bezugsumwandlung möglich · Keine Lohnnebenkosten · Zukunftssicherung · Mitarbeiterbindung · § 3 Abs. 1 Z 15 EStG · Steuerfreier Benefit · Bis € 300 pro Mitarbeiter · Bezugsumwandlung möglich · Keine Lohnnebenkosten · Zukunftssicherung · Mitarbeiterbindung

Was sagt das Gesetz?

Das österreichische Einkommensteuergesetz ermöglicht eine attraktive Steuerbefreiung für Arbeitgeber-Beiträge zur Zukunftssicherung.

§ 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG · Arbeitgeberbeitrag

Der Arbeitgeber zahlt – als Sozialleistung

Beiträge des Arbeitgebers für Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherungen sind bis zur gesetzlichen Freigrenze von der Einkommensteuer befreit – sofern die Leistung allen oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern zugutekommt. Für das Unternehmen entfallen auch die Lohnnebenkosten auf diesen Betrag.

€ 300/Jahr
lohnsteuer- & LNK-frei
pro Mitarbeiterin / Mitarbeiter
§ 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG · Bezugsumwandlung

Der Mitarbeiter zahlt – vom Bruttogehalt

Der Mitarbeiter entscheidet sich, einen Teil seines Bruttolohns direkt in seine Versicherungsprämie fließen zu lassen – lohnsteuerfrei bis zur gesetzlichen Freigrenze. Das Nettogehalt sinkt dabei deutlich weniger als der nominelle Prämienanteil.

€ 300/Jahr
lohnsteuerfrei
SV bleibt aufrecht

Vorteile für alle Seiten

Ein smarter Benefit, der Mitarbeitende begeistert und Unternehmen gleichzeitig steuerlich entlastet.

💚

Echter Nettomehrwert

€ 300 Jahresvorteil beim Arbeitgeberbeitrag bedeuten tatsächlich € 300 netto mehr für die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter – kein Steuerabzug, keine Lohnnebenkosten.

🔒

Absicherung von Gesundheit & Leben

Ob Unfall, Krankheit oder Lebensversicherung – der Benefit ist flexibel auf die Bedürfnisse Ihrer Belegschaft zugeschnitten.

📊

Betriebsausgabe für das Unternehmen

Die Prämien sind steuerlich abzugsfähig und verursachen im gesetzlichen Rahmen keine Lohnnebenkosten – ein echter Doppelvorteil.

Mitarbeiterbindung & Employer Branding

Wertschätzung, die sichtbar ist. Ein modernes Benefit-Programm stärkt die Loyalität und macht Sie als Arbeitgeber attraktiver.

🧾

Kein administrativer Mehraufwand

Als Versicherungsmakler übernehme ich die gesamte Abwicklung – von der Ausschreibung bis zur laufenden Betreuung.

🤝

Unabhängige Beratung

Als Makler bin ich keinem Versicherer verpflichtet. Ich vergleiche den Markt und empfehle die beste Lösung für Ihr Unternehmen.

Arbeitgeberbeitrag oder Bezugsumwandlung?

Das Modell lässt sich auf zwei Arten umsetzen – mit denselben steuerlichen Vorteilen, aber unterschiedlicher Finanzierung.

Klassisches Modell

Der Arbeitgeber zahlt die Prämie

Das Unternehmen bezahlt die Versicherungsprämie direkt aus dem Betriebsbudget. Der Betrag gilt als Sachbezug für den Mitarbeiter – ist aber bis zur Freigrenze vollständig lohnsteuer- und SV-frei. Für das Unternehmen ist die Prämie eine abzugsfähige Betriebsausgabe.

Kein Aufwand für den Mitarbeiter
Klares Employer-Branding-Signal
Betriebsausgabe für das Unternehmen
€ 300/Jahr
vom Unternehmen finanziert
steuer- & SV-frei
Bezugsumwandlung (Gehaltsumwandlung)

Der Mitarbeiter zahlt – vom Bruttogehalt

Beim Modell der Bezugsumwandlung verzichtet der Mitarbeiter auf einen Teil seines Bruttolohns. Dieser Betrag wird direkt als Versicherungsprämie abgeführt – vor Abzug der Lohnsteuer. Das Nettogehalt sinkt dadurch weniger als der nominelle Prämienanteil. Die Sozialversicherung bleibt auf den umgewandelten Betrag aufrecht.

1
Mitarbeiter und Arbeitgeber vereinbaren schriftlich die Umwandlung eines Bruttogehaltsanteils.
2
Der Arbeitgeber leitet den Betrag direkt als Versicherungsprämie an den Versicherer weiter.
3
Der umgewandelte Betrag ist – bis zur gesetzlichen Freigrenze – lohnsteuerfrei. Die Sozialversicherung bleibt aufrecht.
4
Nettolohn des Mitarbeiters sinkt kaum – der Steuervorteil gleicht den Prämienanteil großteils aus.
Freigrenze pro Jahr
€ 300/MA
lohnsteuerfrei · SV bleibt aufrecht (§ 3 Abs. 1 Z 15 lit. a)
Netto-Eigenkosten* bei 40 % Steuer
ca. € 180
*Schätzwert – abhängig vom Grenzsteuersatz
Effektiver Steuervorteil
≈ 40 %
je nach persönlichem Grenzsteuersatz
Für das Unternehmen
Kein zusätzlicher Kostenaufwand
Geringere Lohnsumme = weniger Lohnnebenkosten
Administrativ einfach umzusetzen
Für den Mitarbeiter
Prämie mit Bruttogehalt finanziert
Steuervorteil reduziert Eigenkosten deutlich
Eigenverantwortliche Vorsorge mit System

In vier Schritten zur Lösung

Von der ersten Beratung bis zur laufenden Betreuung – ich begleite Sie durch den gesamten Prozess.

1

Erstberatung & Bedarfsanalyse

Gemeinsam klären wir, welche Versicherungslösung zu Ihrer Belegschaft und Ihren Unternehmenszielen passt.

2

Marktvergleich & Angebote

Ich hole marktweite Angebote von führenden Versicherern ein und präsentiere Ihnen die optimale Lösung.

3

Einrichtung & Kommunikation

Ich unterstütze bei der administrativen Umsetzung und helfe, den Benefit verständlich an Ihre Mitarbeitenden zu kommunizieren.

4

Laufende Betreuung

Sie haben einen persönlichen Ansprechpartner für alle Fragen – für das Unternehmen und auf Wunsch auch direkt für Ihre Mitarbeitenden.

Was Sie erhalten
Unabhängige Beratung ohne Bindung an einen Versicherer
Vollständige Abwicklung von Ausschreibung bis Polizze
Mitarbeiter-Kommunikationspaket inkludiert
Fixer Ansprechpartner für alle Fragen
Jährliche Überprüfung und Optimierung

Wie viel spart Ihr Unternehmen?

Berechnen Sie den konkreten Vorteil für Ihr Unternehmen – steuerlich und für Ihre Mitarbeitenden.

1200
€ 100€ 300
20 %55 %

Hinweis: Diese Berechnung dient der Orientierung. Für eine verbindliche steuerliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Gesamter Jahresvorteil
0
netto für Ihre Mitarbeitenden
Gesamtinvestition Unternehmen € 0
Steuerersparnis Unternehmen (25 %) € 0
Vermiedene Lohnsteuer pro MA € 0
Wert vs. Gehaltserhöhung € 0 brutto nötig

Alles Wichtige auf einen Blick

Die häufigsten Fragen rund um den steuerfreien Versicherungsbenefit.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitgeberbeitrag und Bezugsumwandlung?
+
Beim Arbeitgeberbeitrag zahlt das Unternehmen die Prämie aus eigenen Mitteln – das ist ein vollständig lohnsteuer- und SV-freier Benefit. Bei der Bezugsumwandlung (Gehaltsumwandlung) verzichtet der Mitarbeiter auf einen Teil seines Bruttolohns, der direkt als Prämie abgeführt wird. Dieser Teil ist lohnsteuerfrei, jedoch bleibt die Sozialversicherungspflicht aufrecht. Die Bezugsumwandlung ist dennoch attraktiv, da der Lohnsteuervorteil die Eigenkosten für den Mitarbeiter erheblich reduziert.
Welche Versicherungen sind förderfähig?
+
Förderfähig sind Lebensversicherungen (Ablebensschutz, Er- und Erlebensfallversicherungen), Krankenversicherungen und Unfallversicherungen. Auch Kombinationsprodukte sind möglich. Die genaue Abgrenzung erfolgt im Zuge der Beratung.
Müssen alle Mitarbeitenden denselben Benefit erhalten?
+
Nicht zwingend. Das Gesetz erlaubt die Leistung für alle Arbeitnehmer oder für bestimmte Gruppen (z. B. alle Vollzeitkräfte, alle Führungskräfte). Eine sachliche Begründung für die Gruppenbildung ist jedoch empfehlenswert.
Was passiert, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt?
+
Das hängt vom Versicherungsmodell ab. Bei manchen Produkten kann die Police auf den Mitarbeiter übertragen werden. Wir gestalten die Lösung so, dass Austritte administrativ unkompliziert abgewickelt werden können.
Wie schnell kann der Benefit eingeführt werden?
+
Nach einer Erstberatung und Angebotsphase sind die meisten Lösungen innerhalb von 4–8 Wochen einsatzbereit. Ich kümmere mich um alle notwendigen Schritte – von der Ausschreibung bis zur Einrichtung beim Versicherer.

Lassen Sie uns sprechen.

Unverbindlich und kostenlos. Als Makler werde ich vom Versicherer vergütet – nicht von Ihnen.

✉️
amon-versicherung@outlook.com E-Mail · Antwort innerhalb 1 Werktag
📞
+43 681 814 831 20 Telefon · Mo–Fr, 9–17 Uhr
📍
Negrellistraße 17/4, 3151 St. Pölten-Hart Büro · nach Vereinbarung
NA
Nicolas Amon
Konzessionierter Versicherungsmakler · St. Pölten · GISA 39069634

Vielen Dank für Ihre Anfrage! Ich melde mich in Kürze bei Ihnen.

Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information. Die steuerliche Behandlung im Einzelfall hängt von den konkreten Umständen ab. Für eine verbindliche steuerliche Beratung wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater. Als konzessionierter Versicherungsmakler berate ich ausschließlich zu versicherungstechnischen Fragen. Quellen & Rechtsgrundlagen: § 3 EStG im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · WKO: Steuerfreie Mitarbeitervorsorge

Impressum

Nicolas Amon
Einzelunternehmen
Versicherungsvermittlung in der Form Versicherungsmakler und Beratung in Versicherungsangelegenheiten
GISA-Zahl: 39069634

Negrellistraße 17/4 · 3151 St. Pölten-Hart · Österreich
+43 681 814 831 20 · amon-versicherung@outlook.com · www.amon-versicherung.at

Aufsichtsbehörde: Bezirkshauptmannschaft St. Pölten
Berufsrecht: Gewerbeordnung (GewO) · www.ris.bka.gv.at
Berufsverband: Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Versicherungsmakler

Haftungshinweis: Die Inhalte dieser Website wurden sorgfältig erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird keine Haftung übernommen. Die steuerliche Behandlung im Einzelfall hängt von den konkreten Umständen ab – bitte wenden Sie sich für eine verbindliche steuerliche Beratung an einen Steuerberater.

Datenschutzerklärung

Verantwortlicher: Nicolas Amon, Negrellistraße 17/4, 3151 St. Pölten-Hart · amon-versicherung@outlook.com

Erhobene Daten: Beim Ausfüllen des Kontaktformulars werden Name, E-Mail-Adresse, Unternehmensname und Ihre Nachricht erhoben. Diese Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Speicherdauer: Ihre Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zwecks ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind, spätestens jedoch nach 3 Jahren.

Google Fonts: Diese Website verwendet Google Fonts (Google LLC, USA). Beim Aufruf der Seite wird eine Verbindung zu Google-Servern hergestellt. Rechtsgrundlage: berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Ihre Rechte: Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Beschwerden richten Sie an die österreichische Datenschutzbehörde (DSB).